Asklepios Akademie für Ärztliche Fortbildung - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH – Asklepios Akademie für Ärztliche Fortbildung (nachfolgend „Veranstalter“) sowie für damit zusammenhängende Buchungen/Ticketkäufe.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um Änderungen im Gesetz, der Rechtsprechung oder technischen Entwicklungen umzusetzen, die das Vertragsverhältnis unmittelbar betreffen und die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Änderungen dürfen nicht die Hauptleistungspflichten des Vertrags oder die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien betreffen, sondern ausschließlich Nebenregelungen, die durch die genannten Änderungen betroffen sind. Die geplanten Änderungen werden dem Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Teilnehmer ausdrücklich auf sein Recht hingewiesen, den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Veranstalter wird auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.“

§2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme ist über die jeweils vom Veranstalter angebotenen Buchungswege möglich (z. B. Konferenz-/Ticketing-Plattform (Konferenzübersicht Ärzteakademie – Konferenzübersicht Ärzteakademie) oder E‑Mail an aerzteakademie@asklepios.com) und setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

(2) Die Darstellung der Veranstaltungen durch den Veranstalter stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer.

(3) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab.

(4) Der Veranstalter bestätigt den Zugang der Anmeldung des Teilnehmers unverzüglich auf elektronischem Wege (z. B. per E‑Mail). Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(5) Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung des Veranstalters (oder eines von ihm beauftragten Ticketing‑Partners) zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E‑Mail).

(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(7) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, insbesondere bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl, bei Veranstaltungen, die nur auf Einladung durchgeführt werden, oder aus sonstigen sachlichen Gründen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Überbelegung informiert der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich.#

§3 Preise

(1) Es gelten die im Rahmen der Buchung ausgewiesenen Preise. Maßgeblich ist die Preisangabe in der Buchungsbestätigung.

(2) Alle Preise enthalten – soweit anwendbar – die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer- oder Versandkosten fallen nur an, wenn sie im Buchungsprozess ausdrücklich ausgewiesen werden.

(3) Etwaige Ermäßigungen (z. B. Studierende, Schwerbehinderte) werden – sofern angeboten – im Buchungsprozess ausgewiesen. Der Nachweis ist spätestens bei Veranstaltungsbeginn zu erbringen; andernfalls ist die Differenz zum Vollpreis nachzuentrichten.

§4 Zahlung, Zahlungsverzug, Rücktritt; Rücklastschrift/Chargeback

(1) Soweit im Buchungsprozess nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss fällig. Wird dem Teilnehmer die Zahlung per Rechnung angeboten, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Der Veranstalter erhebt kein Entgelt für die Nutzung einer SEPA‑Überweisung oder SEPA‑Lastschrift. Etwaige Entgelte oder Gebühren, die der Zahlungsdienstleister des Teilnehmers diesem für die Ausführung der Zahlung berechnet, trägt der Teilnehmer selbst.

(3) Erfolgt innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen.

(4) Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts entfällt das Teilnahmerecht.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, den Zugang zu Teilnahmeunterlagen sowie die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge zu verweigern, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

(6) Gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher sind, kann der Veranstalter Ersatz der nachweislich entstandenen, erforderlichen Fremdkosten verlangen, die durch Zahlungsverzug, Rücklastschriften, gescheiterte Zahlungseinzüge oder kreditkartenbasierte Rückbelastungen (Chargeback) entstanden sind, sofern der jeweilige Vorgang vom Teilnehmer zu vertreten ist (z. B. konkret angefallene Bank‑ oder Zahlungsdienstleistergebühren). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Ist der Teilnehmer Unternehmer, kann der Veranstalter bei Zahlungsverzug zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangen.

(8) Gegenüber Teilnehmern, die Unternehmer sind, kann der Veranstalter ferner Ersatz der nachweislich entstandenen, erforderlichen Fremdkosten verlangen, die durch Rücklastschriften, gescheiterte Zahlungseinzüge oder kreditkartenbasierte Rückbelastungen (Chargeback) entstanden sind, sofern der jeweilige Vorgang vom Teilnehmer zu vertreten ist.

§5 Widerrufsrecht

Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Akademie für Ärztliche Fortbildung
Lohmühlenstr. 5
20099 Hamburg
E-Mail: aerzteakademie@asklepios.com
Deutschland

Telefon: 040 1818 85 5650

Telefax: +49 40 181885-2544

Homepage: https://www.asklepios.com/hamburg/aerzteakademie/

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen/Freizeitbetätigungen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. Veranstaltungen, Fortbildungen), wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Für die Ausübung eines Widerrufsrechts kann der Teilnehmer, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, das nachfolgende Formular verwenden:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–An:

Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Akademie für Ärztliche Fortbildung
Lohmühlenstr. 5
20099 Hamburg
E-Mail: aerzteakademie@asklepios.com

–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–Name des/der Verbraucher(s)

–Anschrift des/der Verbraucher(s)

–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–Datum

__________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 6 Stornierung durch Teilnehmer, Ersatzteilnehmer, Umbuchung/Rechnungsumschreibung

(1) Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung in Textform stornieren.

(2) Im Falle der Stornierung kann der Veranstalter Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. Der Veranstalter hat sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der Kapazitäten anrechnen zu lassen.

(3) Gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher sind, kann der Veranstalter den Schaden pauschal wie folgt berechnen (jeweils bezogen auf das Teilnahmeentgelt):

  1. a) bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  2. b) 41 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  3. c) 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  4. d) ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Gegenüber Teilnehmern, die Unternehmer sind, kann der Veranstalter den Schaden pauschal wie folgt berechnen (jeweils bezogen auf das Teilnahmeentgelt):

  1. a) bis 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 0 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  2. b) 41 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  3. c) 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten,
  4. d) ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Teilnehmer kann bis spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfällt eine Stornopauschale; der Veranstalter kann lediglich nicht stornierbare Fremdkosten und – sofern tatsächlich erforderlich – eine angemessene Vergütung für eine zusätzliche Umstellung (z. B. Namensschild/Zertifikat) verlangen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(6) Für vom Teilnehmer veranlasste Umbuchungen (Termin/Teilnehmerwechsel) oder Rechnungsumschreibungen kann der Veranstalter – sofern die Umstellung tatsächlich erforderlich ist – eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Sonderleistung verlangen (Regelfall: 15,00 €). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§7 Leistungen, Mängelanzeige

(1) Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

(2) Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel sind dem Veranstalter unverzüglich in Textform oder vor Ort anzuzeigen.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese aus sachlichen Gründen erforderlich sind und der wesentliche Inhalt sowie der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für Anpassungen des zeitlichen Ablaufs oder einzelner Programmpunkte. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, in Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung eines Referenten) einen Ersatzreferenten einzusetzen, sofern dieser hinsichtlich des angekündigten Themas gleichwertig qualifiziert ist. Über etwaige Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig in Textform informiert.

(4) Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht Bestandteil des Veranstaltungsangebots, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt der Teilnehmer aus Gründen, die in seiner eigenen Sphäre liegen, ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht insoweit kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 8 Änderungen, Absage und Terminverlegung

(1) Der Veranstalter kann Veranstaltungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften absagen, verlegen oder zusammenlegen.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere wenn die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine Absage kann in diesem Fall auch kurzfristig, regelmäßig bis spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, erfolgen.

(3) Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die bereits gezahlte Teilnahmegebühr sowie vom Veranstalter vereinnahmte Entgelte innerhalb von 14 Tagen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von Reise‑, Übernachtungs‑ oder sonstigen externen Kosten, bestehen nicht, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

(5) Wird der Termin einer Veranstaltung verlegt, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend Absatz (3) erstattet.

(6) Der Veranstalter wird den Teilnehmer über eine Absage oder Terminverlegung unverzüglich in Textform (z. B. per E‑Mail) informieren. Die Absendung der Information an die vom Teilnehmer bei der Buchung angegebene Kontaktadresse gilt als ausreichend.

(7) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Ersatz von vergeblichen Reise‑, Übernachtungs‑ oder sonstigen externen Kosten im Falle einer Terminverlegung, bestehen nicht, es sei denn, die Terminverlegung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

(8) Der Veranstalter ist berechtigt, mehrere geplante Veranstaltungstermine zusammenzulegen, sofern dies aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und dem Teilnehmer hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen. Der wesentliche Inhalt, der Gesamtcharakter sowie das Qualitätsniveau der Veranstaltung bleiben gewahrt.

(9) Der Veranstalter wird den Teilnehmer über eine Zusammenlegung von Veranstaltungsterminen unverzüglich in Textform (z. B. per E‑Mail) informieren.

(10) Ist dem Teilnehmer die Teilnahme an dem zusammengelegten Termin nicht zumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend Absatz (3) erstattet.

(11) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers richten sich nach Maßgabe von § 11.

§9 Urheberrechte

(1) Vorträge, Unterlagen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden.

(2) Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

(3) Ton- und Videoaufzeichnungen, Beschreibungen der Veranstaltungen, der Veranstaltungsergebnisse sowie deren Verbreitung sind untersagt.

§10 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Soweit im Rahmen der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen erstellt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Eine Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Einzelheiten (Zwecke, Empfänger, Speicherdauer) ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen.

§11 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertraut hat oder vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag des Teilnahmepreises.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung des Veranstalters für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn des Teilnehmers ausgeschlossen.

(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(6) Gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleiben unberührt.

§12 Ergänzende Bestimmungen / Ticketing- und Zahlungsdienstleister

(1) Soweit der Buchungs-/Zahlungsvorgang über eine Konferenz‑/Ticketing‑Plattform oder einen Zahlungsdienstleister erfolgt, gelten deren Nutzungs‑ bzw. Zahlungsbedingungen im Verhältnis zwischen Teilnehmer und Anbieter ergänzend.

(2) Der Veranstalter stellt entsprechende Hinweise/Links im Buchungsprozess bereit.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Hamburg. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, soweit nicht aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, sich ein anderer Erfüllungsort ergibt. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere für Verbraucherverträge, einen anderen Erfüllungsort vorsehen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.