Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für alle Veranstaltungen der Asklepios Akademie für Ärztliche Fortbildung (Veranstalter). Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

1.3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Ticketing-Partner die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.4. Die Teilnehmerzahlen können begrenzt sein oder ausschließlich „auf Einladung“. Die Anmeldungen werden der Reihenfolge des Zahlungseingangs nach berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer. Zusätzliche Liefer- und/oder Versandkosten fallen nicht an, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen sind.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Senioren, Schwerbehinderte usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Studentenausweis, Personalausweis mit Altersnachweis, Schwerbehindertenausweis im Sinne der Schwerbehindertenausweisverordnung) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Soweit sich daraus zusätzliche Gebühren ergeben, sind diese gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise und Gebühren sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.

4.2. Falls die Zahlung per Rechnung möglich ist: Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

4.3. Falls die Zahlung per Lastschrift möglich ist: Bei der Zahlung per Lastschrift wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Bankdaten (Kontoinhaber, Kontonummer, BLZ, Bankinstitut) einzugeben. Die hinterlegte Bankverbindung wird in den darauffolgenden Werktagen in Höhe des Ticketbetrags inkl. möglicher Versandkosten belastet.

4.4. Falls die Zahlung per Kreditkarte möglich ist: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags inkl. möglicher Versandkosten belastet. Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Kreditkartenabrechnung folgender Verwendungszweck erscheint:
[converia.de/ticketing Weimar DE]

4.5. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 Euro berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Widerrufsrecht

5.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Akademie für Ärztliche Fortbildung
Lohmühlenstr. 5
20099 Hamburg
E-Mail: aerzteakademie@asklepios.com

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.

6. Änderungen, Rücktritt/Storno

6.1. Für nachträgliche Rechnungsumschreibungen und Umbuchungen werden 10,00 Euro als Bearbeitungsgebühr durch den Veranstalter erhoben.

6.2. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
a) Bei Rücktritt/Storno bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 10% erstattet.
b) Bei Rücktritt/Storno bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 50% erstattet.
c) Bei Rücktritt/Storno von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Erstattung.

6.3. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme anzugeben. Die Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung beläuft sich auf 20,00 Euro.

6.4. Ein weiteres Stornorecht des Teilnehmers wird nur aus wichtigem Grund gewährt. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.

6.5. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Aufwand zu beweisen.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Veranstaltungsprogramm kurzfristig inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit das notwendig ist und der Gegenstand der Veranstaltung dadurch nicht eingeschränkt wird, sowie in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

7.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7.5. Ein Anspruch auf Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen besteht nicht.

8. Absage der Veranstaltung / Terminänderungen

8.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringlichen Gründen kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

8.2. Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung zurück. Den Termin kann der Veranstalter insbesondere bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Versendungskosten und sonstige Zusatzgebühren werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.

8.3. Für den Fall der Terminverlegung ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner über eine der bei den Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon usw.) nach eigenem Ermessen unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom Veranstalter nur erstattet, wenn die Nicht-Information des Teilnehmers über die Absage der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

8.4. Im Falle einer Absage wird die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurückerstattet. Dasselbe gilt bei Rücktritt des Teilnehmers aufgrund der oben genannten Gründe.

9. Urheber- und andere Rechte

9.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

9.2. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.

10. Bildmaterial/Fotografien

10.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

11. Haftung

11.1. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

11.2. Für Schäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn dieser oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmerpreises beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

11.3. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist ausgeschlossen.

12. Ergänzende Bestimmungen

12.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass neben den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer der Converia GmbH ergänzend gelten und damit Bestandteil vorausgegangener Regelungen sind. Diese sind weiter unten zur Verfügung gestellt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

13.4. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Veranstalters.

Stand: April 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer.

1. Allgemeines

1.1 Die Converia GmbH stellt mit der Software Converia („Converia“) eine internetbasierte Konferenz Management & Ticketing Plattform zur Verfügung, mit der private und professionelle Veranstalter („Veranstalter“) Veranstaltungen, Events, Konferenzen, Kongresse oder ähnliches („Veranstaltungen“) organisieren können.

1.2. Veranstalter können für diese Veranstaltungen unter anderem Teilnehmer registrieren, Tickets verkaufen und diese über Converia abrechnen lassen. Converia stellt seine Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("Converia-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer, dem Veranstalter und Converia, unabhängig davon, welche der Converia-Websites der Teilnehmer nutzt. 

1.3. Mit dem Kauf eines Tickets auf einer Converia-Website akzeptieren Sie ("Teilnehmer") die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer“ ("AGB"). 

1.4. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters

2.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Converia-Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem jeweiligen Veranstalter ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Converia ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. Converia haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.

2.2. Für die Durchführung der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB des jeweiligen Veranstalters. Converia hat hierauf keinen Einfluss. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.

2.3. Der Teilnehmer sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist, so es sich bei ihm um eine juristische oder natürliche Person handelt.

3. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

3.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der Converia-Website gegenüber Converia gemacht hat. Converia hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.

3.2. Der Veranstalter gibt mit den in Ziffer 3.1 gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung kostenpflichtig abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Converia zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat.

3.3. Converia ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von Converia aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

4. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

4.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Auf der Converia-Website wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die Converia mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, werden die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.

4.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.

4.3. Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Kreditkartenabrechnung folgender Verwendungszweck erscheint:
Datum      converia.de/ticket    Weimar DE        Betrag

5. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets

5.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt Converia ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).

5.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von Converia gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt dem Teilnehmer, die Richtigkeit des an ihn verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um ggf. rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von Converia zu veranlassen.

5.3. Elektronische Tickets können vom Teilnehmer jederzeit nochmals angefordert werden oder im Bereich „Conference Control Center C3“ der Converia-Website abgerufen werden.

5.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht beim Teilnehmer angekommen sind, werden von Converia ausschließlich nochmals versendet, sofern der Teilnehmer zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt Converia auf Anfrage zur Verfügung.

5.5. Dem Teilnehmer abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch Converia nicht ersetzt.

6. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

6.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.

6.2. Ist der Teilnehmer zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird Converia dem Teilnehmer den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn Converia das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. In diesem Fall wird der Veranstalter direkt den gezahlten Kaufpreis erstatten.

7. Information über das Widerrufsrecht

7.1. Die Verantwortung über die Belehrung des Widerrufsrechts liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner des Teilnehmers hinsichtlich des Ticketkaufs ist. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht in Deutschland nur zusteht, wenn der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und das Ticket nicht im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt und der Veranstalter die Veranstaltung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veranstaltet.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die Haftung von Converia aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Converia und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.

8.2. Für Schäden haftet Converia nur dann, wenn diese oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Converia oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Converia der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmerpreises beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Converia beträgt ein Jahr, außer der Teilnehmer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

9. Datenschutzbestimmungen

9.1. Der Teilnehmer kann die Converia-Websites grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn der Teilnehmer diese von sich aus (z.B. bei der Nutzung von Diensten der Websites wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei Veranstaltungen, der Zusendung einer Mitteilung über die Websites oder der Anmeldung als Nutzer der Websites) mitteilt. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

9.2. Die für eine Veranstaltung (z.B. bei dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei einer Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmern werden vom Veranstalter ausschließlich zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke gespeichert, verändert und übermittelt. Dies ist für die Vertragsdurchführung notwendig (z.B. für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung). 

9.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Teilnehmer: 
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Teilnehmerdaten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung erhoben, genutzt, verarbeitet und auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich angezeigt werden können. Ich kann dies direkt auf der Teilnehmerübersicht nach der Teilnehmerregistrierung ausblenden oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für sämtliche über Converia-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von Converia und dem Teilnehmer ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

10.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Converia.

10.5. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von Converia.

Stand: Mai 2012